Kostenübernahme

Es erfolgt eine Abrechnung meiner Leistungen nach dem gängigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) , sofern nichts anderes vereinbart wird.

Privatversicherte bzw. Beihilfeberechtigte bekommen eine detaillierte Aufschlüsselung zur Einreichung bei ihrer Versicherung. In der Regel erfolgt eine Übernahme der Behandlungskosten bei Beamten durch die entsprechende Beihilfe und bei Polizeibeamten durch die Heilfürsorge.

Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung zu erkundigen, welche Heilpraktiker-Leistungen übernommen werden.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen derzeit keine Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen. Gegebenenfalls besteht die  Möglichkeit, die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

Sollten noch Fragen bestehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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